Verbringung aus einem EU-Land nach Deutschland:
EU-Bestimmungen:
Seit dem 1.10.2004 findet die EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.05.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung.
Hiermit soll ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gewährleistet sein.
Tollwut ist tödlich für Tier und Mensch!
EU Länder
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Die Verordnung 998 / 2003 gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind. Die Verordnung besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Jahre 2011 kann die Kennzeichnung auch in einer gut lesbaren Tätowierung bestehen.
Bei Reisen muss der Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU
Entscheid 2005 / 91 / EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Ihr Tierarztbzw. Ihre Tierärztin berät Sie gerne.
Die Mitgliedstaaten (exkl. Schweden, Irland, Malta, Großbritannien / Nordirland) gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU Ausweis mitgeführt wird, es gechippt/tätowiert ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. In diesem Fall muss die Mutter dieEinreisebedingungen erfüllen. Für Schweden, Irland, Malta und Großbritannien/Nordirland gelten weiterhin zusätzliche
Anforderungen (siehe Länder). Einige Länder haben zudem nationale Sonderregeln, die zu beachten sind
zusätzlich:
Aufgrund des (Bundes-)Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12.04.2001
dürfen Hunde der Rassen Pit-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier,
Bullterrier sowie deren Kreuzungen nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Bundeslandspezifische Regelungen sind zu beachten.
Weitere Bestimmungen zur Einreise nach Deutschland siehe Drittländer.